Home // Allgemeine Geschäftsbedingungen // BesGB-IT-Service

BesGB-IT-Service

Im Allgemeinen

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der ITOG Consult, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser „Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen IT-Service.

Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Abweichende besondere Geschäftsbedingungen IT-Service der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurden. Die ITOG Consult, ist jederzeit zu Änderungen der „Besonderen Geschäftsbedingungen IT-Service, berechtigt.

Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis für eine zu erbringende Dienstleistung oder Lieferung, kommt durch eine mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung von ITOG Consult zustande.

ITOG Consult, ist nicht zur Auftragsannahme verpflichtet. ITOG Consult kann die Auftragsannahme von der Zahlung einer Sicherheitsleistung/Vorauszahlung abhängig machen.

Aufhebung des Vertrages/Rücktritt

Innerhalb von drei Werktagen nach Auftragsannahme können beide Seiten vom Kaufvertrag zurücktreten.

Bei Rücktritt des Kunden bleibt die Verpflichtung bestehen, alle bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und Lieferungen zu zahlen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt das Vertragsverhältnis vom Kunden beendet, so wird mindestens ein Drittel der voraussichtlichen Gesamtkosten fällig, auf jeden Fall aber alle bis dahin erbrachte Lieferungen und Leistungen.

Lieferung & Gefahrenübergang

Die von ITOG Consult genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Einhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflicht des Kunden voraus. Lieferung und Leistungsvermögen, aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen die ITOG Consult die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von ITOG Consult eintreten, hat die ITOG Consult auch die verbindlichen Fristen nicht zu vertreten.

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung, an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung die Firma verlassen hat.

Preise & Rechnungsstellung

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Für Dienstleistungen jeweils individuell vereinbarte Entgelte und Honorare bedürfen der Schriftform, andernfalls gelten die Preislisten von ITOG Consult. Getroffene Vereinbarungen sind für beide Seiten bindend.

Der Gesamtbetrag der Rechnung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang und ohne Abzug auf das Konto der auf der Rechnung genannten Kontoverbindung, zu zahlen. Für mehrere Einzelleistungen kann eine Gesamtrechnung erstellt werden.

Sollte der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug geraten, so steht der ITOG Consult Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu. Die Begleichung von Teilbeträgen entbindet nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklichem Einverständnis von ITOG Consult, von der Zahlungspflicht der Verzugszinsen.

Sicherungsleistungen

ITOG Consult ist berechtigt, die Auftragsannahme von der Zahlung einer Sicherheitsleistung/Vorauszahlung abhängig zu machen. Die Höhe der Sicherheitsleistung/Vorauszahlung, sowie deren Fälligkeit sind Bestandteil der Auftragsbestätigung.

Pflichten des Kunden

Der Kunde hat jede Änderung seines Namens, seiner Adresse, seiner Bankverbindung, Telefonnummer oder ähnlicher, für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände, unverzüglich mitzuteilen.

Der Kunde hat, die für eine Dienstleistung oder ein Produkt erteilten, Bedienungshinweise zu beachten. Der Kunde darf Dienstleistungen von ITOG Consult nur im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen verwenden. Der Kunde hat Schäden oder Störungen unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen und der ITOG Consult, die für die Behebung notwendigen Informationen zu geben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistungen und Produkte nur von Ihm, oder Dritten, denen der Kunde die Nutzung gestattet hat, in Anspruch genommen werden. Für deren Verhalten hat der Kunde wie bei eigener Nutzung einzustehen

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ITOG Consult.

Der Kunde ist verpflichtet, der ITOG Consult sofort mitzuteilen, falls Vollstreckungsmaßnahmen an Gegenständen, die sich noch im Eigentum der ITOG Consult befinden, und ggf. auf eigene Rechnung Maßnahmen zu ergreifen, dass das Eigentum der ITOG Consult gesichert wird.

Schadensersatz & Backup

Bei mangelhafter Lieferung/Leistung, oder fehlender zugesicherter Eigenschaften, wird die ITOG Consult nachbessern, oder fehlerhaftes austauschen.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßem Gebrauch, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen/Betriebsanleitungen der ITOG Consult, sowie nach Veränderungen, Erweiterungen oder Reparaturen durch Dritte. Für gebrauchte Ersatzteile ist eine Garantie ausgeschlossen. Da ständig die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen besteht, wird der Kunde hiermit ausdrücklich auf die daraus entstehende Notwendigkeit eines täglichen Backups hingewiesen.

Bei Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn er das tägliche Backup unterlässt. ITOG Consult haftet für den Datenverlust, begrenzt auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von ITOG Consult ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen der Sicherungskopien beschränkt.

Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendigen Sicherungskopien beibringen, so ist ITOG Consult von der Haftung vollständig befreit.

Es ist bei dem heutigen Stand der Technik möglich, dass Originalsoftware der Hersteller von sogenannten Computerviren befallen ist. Wir versichern, sorgfältigste darauf zu achten, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren befallen werden. Es ist jedoch nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit, wie wir diesen vorsätzlich, oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen, und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurde.

Gewährleistung

Die Garantie für neue Ware beträgt zwei Jahre. Die Gewährleistungspflicht für gebrauchte Ware beträgt ein Jahr, oder es wird eine anderweitige Vereinbarung schriftlich im Kaufvertrag festgehalten.

Eine Garantieerklärung des Herstellers führt in keinem Fall zu einer Verlängerung oder Erweiterung der Gewährleistungspflicht der ITOG Consult Dienstleistungen.

Eine Gewährleistung besteht nicht, wenn:

  • Der Mangel auf einer unsachgemäßen Benutzung der Ware, einen falschen Anschluss, bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs, oder einer falschen Bedienung zurückzuführen ist.

  • Der Gegenstand nicht entsprechend unseren Empfehlungen, oder des Herstellers gepflegt wurde, oder der Mangel beruht auf einer unsachgemäßen Veränderung des Gegenstandes.

  • Auf Verschleißteile wie: Druckerpatronen, Farbbänder, Druckköpfe, CD-Rohlinge, Bänder oder Disketten.

Nutzungsrechte

Für Software gelten die Nutzungsbestimmungen des Herstellers. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht haftet der Käufer in voller Höhe, für daraus entstandene Schäden.