Im Allgemeinen
Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der ITOG Consult, gelten sowohl bei Abschluss eines kostenlosen Probevertrages als auch für die kostenpflichtige Erbringung einer Dienstleistung durch die ITOG Consult.
Im Rahmen des Probevertrages verbleibt die von ITOG Consult gelieferten Waren, sowohl Hard- als auch Software, vollständig im Eigentum von ITOG Consult.
Sämtliche Lieferungen und Leistungen von ITOG Consult, erfolgen nur zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB.
Diese gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, ohne dass es insoweit einer erneuten Einbeziehung bedürfte. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen und Nebenabredungen in der Vergangenheit, kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden. Bedingungen des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn sie von uns nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden.
Bei Nichteinhaltung der nachfolgenden Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, sind wir berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen, ganz oder teilweise auszusetzen, oder die Aufträge zu streichen.
Es gelten jeweils die Geschäftsbedingungen, in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft sind. Die AGBs werden je nach Art der durch ITOG Consult zu erbringenden Leistungen durch weitere Bestimmungen in unseren <a href=“https://it-schulsupport.hamburg/allgemeine-geschaeftsbedingungen/besgb-it-service“>„Besondere Geschäftsbedingungen (BesGB) IT-Service“</a> ergänzt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um unsere IT-Servicebedingungen.
Zahlungsbedingungen
Es gelten, die in den jeweiligen Verträgen zu dem Produkt IT-Service genannten Preise, zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Zahlung per Rechnung, 14 Tage ohne Abzug. Mit Abschluss eines Vertrages über die Erbringung einer entgeltlichen Leistung durch ITOG Consult, kann die Teilnahme am Verfahren der Lastschrift vereinbart werden. Hierfür ist die Angabe einer Bankverbindung erforderlich. Einmalige und umsatzabhängige Leistungen werden von ITOG Consult, monatlich nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt und sieben Tage nach Rechnungsstellung abgebucht.
Regelmäßige Leistungen werden quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt und zu Beginn eines Quartals abgebucht. Kommt das Vertragsverhältnis zu einem anderen Zeitpunkt als den Beginn eines Quartals zustande, wird Ihr Konto nur mit dem anteiligen Preis für dieses Quartal belastet. Wird das Vertragsverhältnis zu einem anderen Zeitpunkt als dem Ende eines Quartals gekündigt, wird Ihnen die Differenz erstattet.
Rechnungen werden Ihnen postalisch oder per E-Mail übersandt. Im Falle des Zahlungsverzugs ist ITOG Consult berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB), zu verlangen. ITOG Consult ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet. Im Falle des Zahlungsverzugs über einen Betrag von mehr als 100,- EUR, ist ITOG Consult, nach Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist und vorherigem Hinweis berechtigt, das jeweilige Produkt des Kunden zeitweise zu sperren.
Geraten Sie während eines Zeitraums von mindestens zwei Monaten mit einem Betrag, der mehr als zwei monatlichen Rechnungsbeträgen, bezogen auf den Durchschnitt der letzten 6 Rechnungsbeträge entspricht, in Rückstand, ist ITOG Consult berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Preisangleichung
Bei Vertragslaufzeiten von über 12 Monaten, ist ITOG Consult zum Ausgleich von Kostensteigerung berechtigt, die vereinbarten Entgelte angemessen anzupassen, frühestens jedoch nach einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten.
Uwe Gerdsmeier teilt dies dem Kunden einen Monat vor dem Änderungstermin per Telefax, Brief oder E-Mail mit. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, der Erhöhung binnen zwei Wochen vor dem Erhöhungstermin schriftlich zu widersprechen. Macht der Kunde von seinem Widerspruch keinen Gebrauch, so gelten ab dem angekündigten Erhöhungstermin die neuen Entgelte. Uwe Gerdsmeier wird zu Beginn der Frist auf die Bedeutung eines unterlassenen Wiederspruchs hinweisen.
Widerspricht der Kunde der Erhöhung, so ist ITOG Consult berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einer Woche, nach Zugang des Widerspruchs, zu kündigen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihn als Anbieter von Inhalten, im Sinne des TDG bzw. MDStV, eine gesetzliche Anbieterkennzeichnung/Impressumspflicht trifft. Regelmäßig trifft dies die Angabe der vollständigen Firmenbezeichnung und Umsatzsteuer-ID (soweit einschlägig). Zudem sind kommerzielle Angebote als solche kenntlich zu machen.
Mit Kenntniserlangung von Verstößen, bzw. begründetem Verdacht des Vorliegens von Verstößen gegen die vorstehenden Absätze, ist ITOG Consult berechtigt, die kundenseitigen Inhalte ohne Vorankündigung, bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit durch den Kunden, zu sperren. In einem solchen Fall wird der Kunde von ITOG Consult mittels E-Mail, oder in sonstiger Weise, über die Sperrung benachrichtigt.
Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
Die Aufrechnung gegen eine Forderung von ITOG Consult durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die der Aufrechnung zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Uwe Gerdsmeier, an Dritte übertragen. Uwe Gerdsmeier ist berechtigt, die nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
Kundenseitige Inhalte
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm stammende Inhalte, die von ITOG Consult in dessen Auftrag auf den Portalseiten eingestellt, bzw. integriert werden, keine gesetzeswidrigen, verletzenden, verleumderischen, beleidigenden, bedrohenden, obszönen, pornographischen, jugendgefährdenden, oder in sonstiger Weise gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte aufweisen.
Der Kunde wird weiterhin, insbesondere Urheberrechte Dritter beachten, sowie keine Inhalte in das Internet einbringen oder auf sie hinweisen, durch die gegen Persönlichkeitsrechte und Schutzrechte Dritter, oder gegen die guten Sitten, verstoßen wird. Dies gilt entsprechend für Verlinkungen von diesen Inhalten auf Inhalte/Angebote Dritter.
Weiterhierpflichtet sich der Kunde, kulturelle und religiöse Belange anderer auf den Portalseiten abrufbarer Inhalte Dritter zu respektieren und darauf Rücksicht zu nehmen. ITOG Consult trifft für kundenseitige Inhalte und evtl. Verlinkungen auf Inhalte/Angebote Dritter keinerlei Prüfungs- oder Überwachungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn Uwe Gerdsmeier Werbemittel selbst konzipieren sollte.
Unzulässig ist insbesondere:
- Dateien mit ausführbaren Programmen oder Skripten, z.B. cgi-, perl-, php-Formate, zu installieren,
- Junk- oder Spam zu verbreiten, oder E-Mail-Bombing zu betreiben; urheberrechtlich geschützte Inhalte, z.B. Software, zu verteilen,
- zur privaten Verwendung vorgesehene Inhalte, Produkte oder Services von Uwe Gerdsmeier kommerziell zu nutzen,
- Inhalte einzustellen oder zu verbreiten, die auf den Technologien von L. Ron Hubbard beruhen.
Nutzungslizenzen
Nutzungslizenz für E-Books
Sie erhalten zu jedem bei mir erworbenen Produkt eine einfache Nutzungslizenz. Dies umfasst die Erlaubnis, eine Kopie der bei mir erworbenen E-Books für Ihren persönlichen Gebrauch auf Ihrem Computer bzw. Ihrem Lesegerät abzuspeichern und/oder auszudrucken. Jede weitere Kopie wird Ihnen durch das geltende deutsche Urheberrecht untersagt.
Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, eine Datei oder Teile davon in irgendeiner Weise zu verändern oder zu bearbeiten und in irgendeiner Weise Dritten privat oder kommerziell zur Verfügung zu stellen.
Nutzungslizenz für Skripte (Skripte, Software, Webseiten, Templates)
Sie erhalten zu jedem bei uns erworbenen Skript eine Nutzungslizenz für alle Ihnen gehörende Domain. Diese Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer die uneingeschränkte Nutzung der Software für eigene Zwecke. Die Software darf NUR vom Lizenzinhaber selbst genutzt werden.
Der Lizenznehmer muss Inhaber der Domains bzw. Sub-Domains sein, auf denen diese Software betrieben wird. Bei Free-Domains muss der Lizenzinhaber der Betreiber der Präsenz sein, auf der die Software eingesetzt wird.
Kündigung des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis wird, soweit es sich nicht die Konzeption und Erstellung von Websites, oder Werbemitteln handelt, unbefristet geschlossen.
Das Vertragsverhältnis kann frühestens, mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn, gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde im Falle des Verstoßes gegen seine Pflichten aus § 4, trotz schriftlicher Abmahnung rechtswidrige Inhalte nicht entfernt. Als weiterer wichtiger Grund gelten zudem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sowie die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse.
Die Kündigung hat schriftlich per Post oder E-Mail zu erfolgen.
Haftung
ITOG Consult haftet in Fällen des Vorsatzes, oder der groben Fahrlässigkeit von ITOG Consult , oder eines Vertreters, oder eines Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet ITOG Consult nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung von ITOG Consult ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorsehbaren Schaden begrenzt, wenn einer der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung für Schäden an anderen Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, gehaftet wird.
Die Regelungen der vorstehenden Abs. 1 und 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
ITOG Consult haftet bei Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes, oder der groben Fahrlässigkeit von ITOG Consult , eines Vertreters, oder Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von ITOG Consult ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit gehaftet wird. Im Übrigen wird die Haftung von ITOG Consult wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben und statt der Leitung auf 15% des Wertes der Leistung begrenzt. Dieselbe Haftungsgrenze gilt auch für die Haftung bei Unmöglichkeit hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche und bei Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind, auch nach Ablauf einer ITOG Consult gesetzten Frist, zur Leistung im Rahmen einer Verzögerung der Leistung ausgeschlossen.
Im Falle höherer Gewalt hat ITOG Consult weder Verzögerung noch Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten. Eine diesbezügliche Haftung von ITOG Consult scheidet aus.
Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Ereignisse, wie Krieg, Naturkatastrophen, Energieversorgungs- oder Leitungsschwierigkeiten, neuartige Viren u.ä., auf die ITOG Consult keinen Einfluss hat und deren Auswirkungen auf die Leistung durch zumutbare Bemühungen seitens ITOG Consult nicht verhindern kann.
Soweit der Kunde für die von ITOG Consult zu erbringenden Leistungen Vorlagen und/oder Daten an ITOG Consult zu liefern hat, werden ausschließlich Kopien zur Verfügung gestellt. Ein über den Wiederbeschaffungswert der Kopien hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. ITOG Consult trifft keinerlei Verpflichtung, Material des Kunden zu archivieren, oder an den Kunden zurückzuliefern.
Gewährleistung
Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neuleistung steht in jedem Fall ITOG Consult zu.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern, oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der vorliegenden Bedingungen, Schadensersatz, statt der Leistung zu verlangen.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Der Kunde ist verpflichtet, ITOG Consult, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Auftreten, schriftlich, oder per E-Mail dies mitzuteilen.
Sofern es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt, §§ 343 ff. HGB, ist der Kunde verpflichtet, die Leistungen von ITOG Consult unverzüglich auf Mängel zu überprüfen und bei Feststellung eines Mangels ITOG Consult, diesen unverzüglich schriftlich, oder per E-Mail mitzuteilen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
Im Falle der Verzögerung oder Unmöglichkeit aufgrund höherer Gewalt, für einen Zeitraum von mehr als einen Monat, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB hinsichtlich anfänglicher Mängel des (Web-) Servers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung seitens ITOG Consult bzgl. etwaiger Ausfälle der Funktionsfähigkeit und Störungsfreiheit von Telekommunikationsleitungen, die durch Dritte betrieben werden, scheidet ebenso aus, wie eine Haftung für die Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsleitungen zu den vertragsgegenständlichen Servern und Stromausfällen.
Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistung – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.
Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen ITOG Consult, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen ITOG Consult bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 1 S. 1.(3). Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender Maßgabe: – Die Verjährungsfristen gelten nicht, im Falle des Vorsatzes. – Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn ITOG Consult den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Hat ITOG Consult einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Abs. 1 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden, unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gem. §§ 438 Abs. 3, bzw. 634a Abs. 3 BGB. – Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung der Leistung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Gleiches gilt für die Rechte bei §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke, Sachen für Bauwerke, 479 Abs. 1 (Rückgriffs-Anspruch des Unternehmers), oder 634a Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Für letztgenannte Ansprüche gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist.
Datensicherheit
Für die Sicherung von kundenseitigen Inhalten, bzw. Daten, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Eine Datensicherung wird seitens von ITOG Consult nicht durchgeführt.
Datenschutz und Geheimhaltung
Personenbezogene Daten des Kunden aus den mit uns geschlossenen Verträgen werden entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgaben (BDSG, TDDSG, MDStV und andere zwingende Regelungen), von ITOG Consult, ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages erhoben, gespeichert und genutzt.
Werden personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an Dritte übermittelt (§ 28 Abs. 5 BDSG), weist ITOG Consult darauf hin, dass die Daten ausschließlich dem Vertragszweck entsprechend verarbeitet und genutzt werden dürfen. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten die von ITOG Consult unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
Insbesondere weisen wir auf die aktuellen Informationen zum Datenschutz hin.Aktualisierung der Geschäftsbedingungen
ITOG Consult ist berechtigt, die „Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen“, sowie die sie ergänzenden <a href=“https://it-schulsupport.hamburg/allgemeine-geschaeftsbedingungen/besgb-it-service“>Besondere Geschäftsbedingungen (BesGB) IT-Service</a> zu den unterschiedlichen Produkten mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Die Änderungsmitteilung wird dem Kunden schriftlich, oder per E-Mail übersandt. In der Änderungsmitteilung weist ITOG Consult den Kunden auf sein Recht hin, der Änderungsmitteilung innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich zu widersprechen.
Macht der Kunde von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so wird die Änderung mit Ablauf der Widerspruchsfrist wirksam.